
Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie weiteren Regulierungsinitiativen wurden den Konsumenten wirksame neue Rechte eingeräumt, gemäß denen sie festlegen können, inwiefern Unternehmen ihre personenbezogenen Daten (PII) erfassen und verwenden dürfen. Unternehmen, die personenbezogene Daten ohne Zustimmung speichern oder die keine ausreichenden Maßnahmen zum Schutz dieser Daten ergreifen, drohen unter Umständen harte Strafen.
Eine wichtige Ausnahme gibt es allerdings. Anonymisierte Daten – Informationen, die ohne wesentliche Einzelangaben gespeichert werden, um eine Identifikation der betreffenden Personen zu verhindern – sind von dieser Regelung ausgenommen.
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